„Für OWL sind diese Änderungen ein Zeichen für Bildung, medizinische Exzellenz und Entwicklung der Region“

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Meine Plenarrede zum Gesetzentwurf zum weiteren Aufbau der Medizinischen Fakultät in OWL

Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt drei kurzfristig wichtige Änderungen am Hochschulgesetz vor.

Erste Änderung: die Festsetzung der jährlich zugelassenen Studierenden für die Medizinfakultät in Bielefeld. Das Ziel ist dabei klar: der stetige und kontrollierte Ausbau der Medizinischen Fakultät OWL. Ab 2025 sollen jährlich rund 300 Studierende in der Medizin ihr Studium beginnen können. Der Aufbau erfolgt dabei in Kooperation mit dem Klinikum Bethel, dem Klinikum Bielefeld und dem Klinikum Lippe und ist ein großer Schritt, um dem wachsenden Bedarf an Ärzt*innen in der Region gerecht zu werden. Vor allem auch in meinem Wahlkreis Lippe werden Ärzt*innen händeringend gesucht. Die Städte und Gemeinden suchen dort oft monatelang mit immer kreativeren Maßnahmen.

Umso wichtiger ist es, dass die Ausbildung der Studierenden in Bielefeld nicht nur in Bielefeld passiert, sondern in Kliniken in ganz Ostwestfalen-Lippe. Für OWL sind diese Änderungen nicht nur rechtliche Formalitäten, sie sind ein Zeichen für Bildung, medizinische Exzellenz und Entwicklung der Region.

Die zweite Änderung erlaubt der Universität Bielefeld, die Expert*innen des Herz- und Diabeteszentrums in Bad Oeynhausen als Professoren zu integrieren. Die Zusammenarbeit zwischen Herz- und Diabeteszentrum und der Universität Bielefeld wird so intensiviert.

Die dritte Änderung umfasst die Entbürokratisierung des Promotionskollegs. Das Promotionskolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften bündelt die wissenschaftlichen Kompetenzen der Hochschulen und bietet dem wissenschaftlichen Nachwuchs so ein exzellentes Umfeld. Promotionen am Promotionskolleg eröffnen Perspektiven innerhalb und außerhalb der Wissenschaft. Promotionen finden dort in strukturierten Programmen statt und mit Begleitung durch erfahrene Professor*innen.

Künftig erhält das Promotionskolleg die Landesmittel in Form von Zuschüssen für den Betrieb und Investitionen analog zu den Zuschüssen für Hochschulen. Damit wird der für den Aufbau zuvor genutzte Teil der Zuwendungen umgewandelt in Zuschüsse, und das mindert den bürokratischen Aufwand. Zudem schreiben wir so die Finanzierung durch das Land dauerhaft fest, was einen Teil unseres schwarz-grünen Vorhabens nach einer verlässlichen Finanzierung erfüllt.

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