Meine Plenarrede zum Antrag „Digitalisierung der kommunalen Verwaltung neu denken und standardisierte und gemeinsame Software fördern“
Wir digitalisieren alle Verwaltungen in NRW umfassend und nachhaltig. Wir sorgen dafür, dass die Bürger*innen fast alle Verwaltungsleistungen digital abrufen können und Verwaltungsarbeit schneller wird. Die Mitarbeitenden in den Verwaltungen unterstützen wir dabei aktiv.
Praktisch sieht dieses Ziel so aus: Sie sitzen sonntags auf der Couch, geschafft vom Umzug, und melden Ihr Auto einfach digital um. Ihre Anträge werden auf Basis vorliegender Informationen teils automatisch ausgefüllt; Sie müssen es nur noch bestätigen. Fehlt etwas, zeigt Ihnen die App das automatisch an und erspart Ihnen damit den mehrfachen Briefwechsel mit den Verwaltungen. Auf der anderen Seite sitzen die Beschäftigten der Verwaltungen, die ebenso einfach Ihren Antrag sichten und genehmigen können.
Doch von diesem Ziel sind wir heute noch ein gutes Stück entfernt. Was ist die Realität? Es ist – Stand heute – nicht garantiert, dass Sie beispielsweise die Daten Ihres Gewerbes digital in ein anderes Amt mitnehmen können. Das bedeutet für die Verwaltungen vor Ort ein aufwendiges Eintippen von eigentlich bereits digitalisierten Informationen. Es ist Realität, dass Bürger*innen oft denken, Verwaltungsleistungen seien bereits digitalisiert, weil das für sie so den Anschein hat. In den Verwaltungen hängt da aber eigentlich ein Ausdrucken und Abtippen teilweise in mehreren Abteilungen hintendran, weil Fachverfahren untereinander nicht kompatibel sind. Und es ist Realität, dass Verfahren auch digital noch viel zu kompliziert sind – für Bürger*innen wie für Verwaltungen.
Das hat verschiedene Gründe:
Erstens. Bisher hatte niemand einen Überblick, was unsere Kommunen an Software einsetzen. Das heißt: Kommunen können sich auch nicht strukturiert darüber austauschen, was eigentlich gute Fachanwendungen für ihre Arbeit sind.
Zweitens. Es ist nicht klar, wie diese Fachverfahren über standardisierte Schnittstellen und technische Standards miteinander kommunizieren können. Das heißt gegebenenfalls: Fachverfahren in der einen Abteilung und Fachverfahren in der anderen Abteilung erfordern, dass zwischendrin ausgedruckt und abgetippt wird.
Drittens. Verwaltungsmitarbeiter*innen wie Bürger*innen als Nutzer der Anwendungen wurden an der Softwareentwicklung nicht beteiligt. Heraus kamen dann Anwendungen, die sich nicht in den Arbeitsablauf und auch nicht in eine bequeme Antragstellung integrieren lassen.
Viertens. Beim Einer-für-alle-Prinzip wird sich häufig auf die Nachnutzung beschränkt. Was wir aber eigentlich benötigen, ist eine echte Kooperation zwischen den Kommunen. Denn nur wenn die Kommunen über untereinander kompatible Software verfügen, kann man beim Umzug oder in komplexen Anhörungsverfahren Daten sicher austauschen.
Fünftens. Vor allem in der letzten Legislatur wurde nicht in Prozessen gedacht, also von der Antragstellung bis zur Genehmigung, sondern im Onlinezugangsgesetz zur Bürger*innenseite und im E-Government-Gesetz zum Backend.
Mit unserem Antrag werden Kommunen und Land gemeinsam daran arbeiten, die Verwaltungen vollständig zu digitalisieren. Wir machen das, was in Softwareunternehmen längst Standard ist. Wir werden agil in der Entwicklung, frei in der Umsetzung bei verbindlichen Schnittstellen und Standards und konsequent an den Nutzer*innen orientiert.
Die weiteren technischen Details erspare ich Ihnen heute und freue mich auf die Ausführungen im Ausschuss hierzu.