Der Nordrhein-Westfalen-Plan: Investitionen in die Zukunft unserer Kommunen

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Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan hat das Land das größte Investitionsprogramm seiner Geschichte aufgelegt – insgesamt 31,2 Milliarden Euro stehen bereit, um Nordrhein-Westfalen zukunftsfest zu machen. Die Schwerpunkte liegen auf starkenKommunen, guter Bildung, klimagerechter Infrastruktur und einem modernen Land, das Zukunft kann.

Finanzielle Dimensionen und kommunale Relevanz

Von den 31,2 Milliarden Euro fließen stolze 21,3 Milliarden direkt in die Kommunen. Diese Mittel setzen sich wie folgt zusammen:

  • 10 Milliarden Euro pauschale Zuweisungen mit Soll-Vorgaben:
    • 5 Mrd. € für Bildung und Betreuung (Schulen, Kitas, OGS, Digitalisierung außerhalb des Digitalpakts Schule 2.0)
    • 2 Mrd. € für Klimaschutz und energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften sowie kommunale Wärmeplanung
    • 3 Mrd. € zur freien Verwendung für Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Brücken, Radwege, ÖPNV) und Digitalisierung der Verwaltung
  • 4,1 Milliarden Euro über Förderprogramme:
    • 2,7 Mrd. € für kommunale Straßen (Erhalt vor Neubau)
    • 400 Mio. € für Sportstätten und Schwimmbäder
    • 250 Mio. € für Sonderbedarfe im Schulbau
  • 7,2 Milliarden Euro über bestehende Fördermittel, deren Bestand durch das Land garantiert wird

Landesmittel und Sondervermögen

Weitere 10 Milliarden Euro verbleiben beim Land, während 8,4 Milliarden Euro aus dem bundesseitigen Sondervermögen in landesweite Investitionsbereiche fließen – darunter:

  • 1,5 Mrd. € für Landesstraßen, Brücken und begleitende Radwege
  • 1,3 Mrd. € für digitale Resilienz
  • 1,3 Mrd. € für Wirtschaftswende, Forschung und Innovation
  • 1 Mrd. € jeweils für Krankenhaustransformation, Universitätskliniken und Hochschulen
  • 700 Mio. € für KiTa-Investitionen
  • 400 Mio. € für energetische Sanierung von Landesliegenschaften
  • 200 Mio. € für Vereinsinfrastruktur im Sport

Verteilung und Umsetzung

Die Mittelverteilung der Pauschale an die Kommunen erfolgt nach einem transparenten Schlüssel:

  • 80 % nach Einwohnerzahl
  • 10 % nach Fläche
  • 10 % nach Finanzschwäche gemäß GFG-Kriterien

Kreise erhalten 20 % der Anteile, die auf ihre kreisangehörigen Gemeinden entfallen.

Die Umsetzung in den Kommunen erfolgt bürokratiearm:

  1. Beschluss im Rat oder Kreistag
  2. Formlose Meldung an die Bezirksregierung
  3. Abschlussbericht zur Mittelverwendung

Bei Abweichungen von den Soll-Vorgaben ist eine Meldung erforderlich – etwa wenn kein Bedarf im Bildungsbereich besteht.

Langfristige Perspektive

Der NRW-Plan ist Teil eines umfassenden Finanzierungspakets von insgesamt 60 Milliarden Euro bis 2036. Dazu zählen:

  • 27,6 Mrd. € aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)
  • 9 Mrd. € zur Altschuldenübernahme
  • 31,2 Mrd. € aus dem NRW-Plan

Die Finanzierung ist über 12 Jahre abgesichert und stärkt die kommunaleHandlungsfähigkeit nachhaltig.

Kommunalscharfe Daten des NRW-Plans:

  • Augustdorf 4.714.894,25 €
  • Bad Salzuflen 23.635.189,80 €
  • Barntrup 4.660.109,75 €
  • Blomberg 8.023.075,14 €
  • Detmold 33.082.828,71 €
  • Dörentrup 4.006.472,26 €
  • Extertal 6.638.198,16 €
  • Horn-Bad Meinberg 9.140.316,48 €
  • Kalletal 7.780.401,01 €
  • Lage 15.714.219,07 €
  • Lemgo 17.563.882,37 €
  • Leopoldshöhe 7.106.159,39 €
  • Lügde 5.528.641,66 €
  • Oerlinghausen 7.243.137,11 €
  • Schieder-Schwalenberg 4.567.801,36 €
  • Schlangen 5.405.879,91 €
  • Kreis Lippe (Verwaltung) 41.202.801,60 €
  • Kreis Lippe (Gesamt-Zuwendungen) 206.014.008,00 €

Politischer Hintergrund

Besonders hervorzuheben ist, dass die 10 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für kommunale Zwecke nur durch den Einsatz der GRÜNEN Bundestagsfraktion ermöglicht wurden. Diese Mittel fließen gezielt in Schulen, Kitas, Klimaschutz und Digitalisierung – zentrale Zukunftsaufgaben der Kommunen.

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