Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

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Rede zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes

Wir leben in einer Welt, die sich beständig verändert und in der kleine und große Veränderungen unvorhersehbar werden. Es wird schwieriger, auf Basis der bisherigen Erfahrungen festzustellen, wie unser Leben in 10, 20 oder 50 Jahren aussehen wird. Probleme werden komplexer und hängen in vielfältiger Weise miteinander zusammen. Einfache Lösungen werden zunehmend unwahrscheinlich. Situationen stellen sich so vage dar, dass man mit Schwarz-Weiß-Denken nicht weiterkommt.

Diese Veränderungen schlagen sich auch im Arbeitsleben nieder. Die Generation meiner Eltern arbeitet heute schon in Berufen, die man sich in deren Schulzeit noch nicht vorstellen konnte, mit Arbeitsgeräten, die vor 30 Jahren so noch gar nicht existierten. In welchen Berufen Kinder, die dieses Jahr eingeschult werden, in Zukunft arbeiten werden, ist unklar. Ganze Berufsgruppen sind verschwunden, gleichzeitig sind neue entstanden. Somit kommt dem lebenslangen Lernen und der Weiterbildung in einer diversen und derart von Umbrüchen geprägten Gesellschaft zunehmende Bedeutung zu.

In den letzten, von rasanten Veränderungen geprägten Jahren hat sich auch die Weiterbildung weiterentwickelt. Während der COVID-Pandemie haben die Weiterbildungsinstitute einen großen Sprung in der Digitalisierung gemacht. Digitale und hybride Angebote sind entstanden. Möglich wurde dies unter anderem über eine Ausnahmeregelung im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.

Digitale Weiterbildungsformate verbessern dabei Chancengerechtigkeit und Teilhabe. Vielen Arbeitnehmer*innen kommen digitale Angebote entgegen, die die Vereinbarkeit von Beruf, Weiterbildung und Familie erleichtern. Gleichzeitig wird Weiterbildung auf diese Weise für viele zugänglich, die an Präsenzkursen nicht teilnehmen können. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass auch in den kommenden Wintermonaten Angebote für die Arbeitnehmer*innen zur Verfügung stehen, die zur vulnerablen Gruppe gehören und sich nicht mit COVID anstecken sollten.

Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit, digitale Weiterbildungsformate anzubieten, verstetigen. Damit drehen wir die Entwicklung der letzten Jahre nicht zurück, sondern ermöglichen ein Nebeneinander von digitalen Angeboten und Präsenzangeboten. Es hat sich gezeigt, dass digitale Weiterbildungsformate mehr als eine Notlösung in Pandemiezeiten sind. Sie sind längst ein vollwertiger Teil der Bildungslandschaft in NRW geworden.

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